Corona Friseur
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Statement: Corona-Versagen des Landes zu Lasten der Unternehmen

(18.11.2021) Mit völligem Unverständnis hat der Präsident der Handwerkskammer für Ostthüringen, Wolfgang Jacob, die erneuten Verschärfungen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie seitens der Thüringer Landesregierung zur Kenntnis genommen. „Die jetzigen Einschränkungen, insbesondere die 2G-Regelung sowie die damit verbundene PCR-Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Friseur-  und Kosmetiksalons, stellt viele der Handwerkunternehmen bei langfristigem Anhalten der 2G-Regelung vor die Existenzfrage“, so Wolfgang Jacob.

Gerade die körpernahen Dienstleistungen, die in den vergangenen mehr als anderthalb Jahren über Gebühr mit Betriebsschließungen und Einschränkungen belastet wurden, sind wieder die Leidtragenden eines völligen Versagens der Landesregierung bei der Pandemiebekämpfung. Deren Fehler, beispielsweise mit dem Rückfahren von Testkapazitäten und der Schließung von Impfzentren, haben maßgeblich zum erneuten Anstieg der Infektionszahlen beigetragen. Dabei waren es gerade die Friseur- und Kosmetiksalos, die mit hohen Investitionen und aufwendigen Hygienekonzepten zur Pandemiebekämpfung beigetragen haben. „Sie jetzt wieder als Pandemietreiber an den Pranger zu stellen, entbehrt jeglicher Grundlage und ist ein Zeichen für die Orientierungslosigkeit der Thüringer Landesregierung“, macht der Kammerpräsident deutlich.

Mit der Einführung der 2G-Regel für die Salons werden Ungeimpfte von der Inanspruchnahme der Dienstleistungen ausgeschlossen. Dies führt zu einem erneuten Umsatzverlust bei den betroffenen Friseuren und Kosmetikern von 20 Prozent und mehr.

Viel schwerer wiegt hingegen die damit auch verbundene Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels PCR-Test. „Deren Umsetzung ist in der Praxis schlichtweg nicht möglich und zeigt, wie wenig die Entscheider auf Landesebene praktikable Lösungen anzubieten im Stande sind“, erklärt der Kammerpräsident.

Die Kapazitäten in den Testlaboren für PCR-Tests sind schon jetzt am Limit. Bis zum Vorliegen eines Testergebnisses vergehen teilweise zwei Tage und mehr. Dann sind diese Tests schon nicht mehr gültig. Zudem müssen die Kosten für die Tests durch die Beschäftigten bzw. den Arbeitgeber getragen werden, die sich auf bis zu 600 Euro pro Woche belaufen können. „Diese völlig unverständliche Regelung kommt einem Berufsverbot für Ungeimpfte gleich, ohne die Möglichkeit einer Lohnfortzahlung“, macht Wolfgang Jacob ganz deutlich.

„Wir fordern deshalb nachdrücklich eine sofortige Aufhebung der 2G-Regelungen und der damit verbundenen PCR-Testpflicht für körpernahe Dienstleister“, so der Kammerpräsident

Die Handwerkskammer sieht in einer Impfung selbstverständlich auch die beste Möglichkeit, die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig muss aber auch die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit von Ungeimpften akzeptiert werden. Aber mit den jetzigen Maßnahmen wird wiederholt eine Impfpflicht durch die Hintertür anvisiert. „Das führt zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft und die Landesregierung trägt dazu mit ihren praxisfernen Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung maßgeblich bei“, so Kammerpräsident Jacob. Sollte hier seitens des Thüringer Ministerpräsidenten und der Ministerien nicht schnellstmöglich gegengesteuert werden, drohen sowohl wirtschaftlich auch im Miteinander irreparable Schäden.