
E-Rechnungen ab 1. Januar Pflicht
Ab dem 1. Januar 2025 gelten besondere Regelungen für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern: Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmen schrittweise eingeführt.
Die E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtline EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das insbesondere die Rechnungsformate "XRechnung" und "ZUGFeRD". Andere Rechnungsformate, wie z. B. pdf-Dokumente und Papierrechnungen, sind sogenannte sonstige Rechnungen, die nur noch an Privatpersonen gestellt werden dürfen. An unternehmerische Kunden im Inland dürfen sonstige Rechnungen nur noch innerhalb der Übergangsfristen ausgestellt werden.
So sieht der Zeitplan aus:
Ab 1.1.2025: Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen (alle Unternehmen)
Ab 1.1.2027: Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz von über 800.000 Euro
Ab 1.1.2028: Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen für alle Unternehmen mit Ausnahme von Kleinunternehmern (§ 19 UStG)
Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise, die weiterhin immer als sonstige Rechnungen ausgestellt werden.
In einem ersten Schritt sind alle Unternehmen ab dem 1. Januar2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet.
Technische Mindestvoraussetzungen hierfür sind ein E-Mail-Postfach, eine Software zum Auslesen von Rechnungsdatensätzen und einelektronisches Archivsystem zur revisionssicheren Archivierung von E-Rechnungen.
Der Zentralverband des Deutschern Handwerks hat sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung zum Lesen von E-Rechnungen eingesetzt.
Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nachgekommen und stellt eine kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung.
Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und erreichbar:
hier geht's zum E-Rechnungsviewer
Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer für Ostthüringen, die Fragen zur Einführung der E-Rechnung in Ihrem Betrieb haben, können sich z. B. an ihren Steuerberater, ihren IT-Dienstleister oder aber auch direkt in der Handwerkskammer ür Ostthüringen an Felix Köber, Telefon 036628/733-44, E-Mail: koeber@hwk-gera.de wenden.