... rund um ihre duale Ausbildung im HandwerkWas Auszubildende wissen sollten
Inhalte der Ausbildungsberatung
Die Ausbildungsberatung ist eine hoheitliche Aufgabe der Handwerkskammern. Sie sichert eine neutrale und vertrauliche Beratung und Unterstützung aller an der Ausbildung Beteiligten. Zu unseren Unterstützungsleistungen für Auszubildende zählen insbesondere:
• Informationen über innovative und zukunftsorientierte Berufe im Handwerk
• Beratungen bei Ausbildungskonflikten
• Beratung zum Ausbildungs- und Prüfungsrecht
(z.B. Rechte und Pflichten, Verkürzungen und Verlängerungen der Ausbildungszeit)
• Erteilung von Auskünften zu Berufsschul- und Lehrgangsstandorten
• Erteilung von Auskünften zu Eintragungen der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle)
• Beratungen zu Umschulungsmaßnahmen
Wir helfen Ihnen gern weiter- Unsere Ansprechpartner:
Ausbildungsberater Tel. 0365 8225 176 Mobil 0151 53589572 Fax 0365 8225 188 | Ausbildungsberaterin Tel. 036628 733 27 Mobil 0160 97883261 Fax 036628 733 29 | Ausbildungsberater / Koordinator "praxisnahe Berufsorientierung" Tel. 036628 733 46 Mobil 0175 9307525 Fax 036628 733 29 |
Zu allen Fragen der Berufsausbildung im Handwerk stehen Ihnen die Ausbildungsberater persönlich, telefonisch und auch gern per E-Mail zur Verfügung.
Lehrgänge in der Ausbildung
Die überbetrieblichen Lehrunterweisungen sind fester Bestandteil in der Berufsausbildung im Handwerk. Durch sie werden in Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung berufsbezogene praktische Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Neben den überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) werden zusätzlich auch Ergänzungslehrgänge angeboten, die individuell genutzt werden können.
Für alle Pflichtkurse, die durch die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen beschlossen wurden, besteht für den Auszubildenden eine Teilnahmepflicht. Das Ausbildungsunternehmen erhält ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Einladung und ist verpflichtet den Auszubildenden zur Teilnahme freizustellen.
Förderprogramm "Weiterbildungsstipendium"
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO).
Ausführliche Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie hier.
Die Walz - eine Tradition für Handwerksgesellen
3 Jahre und ein Tag. Das Reisen von Handwerkern hat eine Tradition, die bis in das 12. Jahrhundert zurückreicht.
Die Reisezeit ist eine praktische Lebensschule, während der sich der Geselle grundsätzlich nach den Regeln seiner Zunft zu verhalten hat.
Wer wandern will, muss frei, ungebunden, unverheiratet und möglichst unter 30 Jahre alt sein.
Bei der Arbeit und auf Reisen muss stets die Kluft getragen werden.
Kameradschaftlichkeit, Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und Hilfsbereitschaft sind eine Selbstverständlichkeit.
Reisen dient dem Handwerker nicht zum Anhäufen von Reichtümern, sondern zur handwerklichen Bildung.
Es gehört zur Ehrenpflicht eines reisenden Fremden, seinen Lebensunterhalt während der Reise durch Arbeit zu verdienen.