Berufe A-Z - Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d)
Wir drehen den Hahn auf und das Wasser läuft ganz selbstverständlich. Anlagenmechaniker:innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik machen es möglich. Jeder Haushalt und Betrieb ist mit Wasseranschlüssen und Sanitäranlagen ausgestattet. Bei megagroßen industriellen Versorgungsanlagen müssen oft individuelle Lösungen auf den Tisch.
Sorgfalt ist bei Installation und Wartung von Gasgeräten und Gasleitungen lebensnotwendig. Manche mögen`s heiß, andere lieben`s cool, doch die meisten fühlen sich in gemäßigtem Klima wohl, geregelt durch Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen. Das sind hochmoderne Systeme, die mit Köpfchen und Spezialwerkzeugen installiert und regelmäßig gecheckt werden. Umweltschutz und Energieeinsparung gehen dabei vor. Als fachkundige:r Berater:in erklärt man den Kund:innen geduldig die Anlagen.
Und das Handwerk selbst: Wasserver- und -entsorgungsanlagen bauen, moderne Bäder einrichten und umweltschützende Energietechnik wie Solaranlagen klar machen. Und noch viel mehr: Heizungsanlagen montieren und warten, Regel- und Steuertechnik verstehen, Vorschriften kennen, auch englischsprachige Unterlagen kapieren, gerne im Team arbeiten. Wer für diesen anspruchsvollen Job Feuer und Flamme ist, wird die Vielfalt meistern.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
4. Lehrjahr: | 955,00 € |
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Weitere Informationen:
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Quelle: Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) 2020 - www.zeitzustarten.de
Lehrstellen/Praktika
Freie Lehrstellen
Freie Praktikumsplätze
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Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de