Zum Anreiz für Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge gewährt der Freistaat Thüringen eine Meistergründungsprämie für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung im Handwerk.Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie ist eine Förderung des Freistaates Thüringens für junge Handwerksmeister/-innen mit erfolgreich abgelegter Meisterprüfung.
Ziel der Förderung ist es, im Bereich des Handwerks für Handwerksmeister/-innen als hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu schaffen, um den Bestand von Handwerksunternehmen in Thüringen zu erhalten bzw. zu steigern.
Damit verbunden sollen bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk erhalten sowie neue geschaffen werden, um die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Kontakt und Antrag
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter: www.aufbaubank.de
Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Gefördert wird die Beratung durch organisationseigene Berater:innen der Thüringer Handwerkskammern. Diese erbringen Einzel- oder Gruppenberatungen für Existenzgründer:innen und bestehende rechtlich selbständige KMU des Handwerks, die in dem Freistaat Thüringen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung haben. Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Beratung von Handwerksbetrieben und Existenzgründer:innen in allen Fragen der Unternehmensführung, der strategischen Weiterentwicklung und der Innovationstätigkeit zur Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen.