Fördermöglichkeit der Weiterbildung für Beschäftigte Thüringer UnternehmenFachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Auf Grundlage der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie führt die Handwerkskammer für Ostthüringen Anpassungsqualifizierungen im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich für Beschäftigte von Thüringer Unternehmen durch.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer und Betriebsinhaber von Unternehmen mit Sitz in Thüringen, welche während der Zeit des Lehrgangs weiterbeschäftigt werden (Entgeltzahlung für die Lehrgangszeit)
- ausgeschlossen sind Lehrlinge, Praktikanten und Soloselbständige
Ziel der Weiterbildungsrichtlinie
- Verbesserung und Anpassung der Qualifikation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Unternehmen
- Vermeidung von Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer
- Erhöhung der Chancen der Teilnehmer auf dem regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt
- Deckung des Fachkräftebedarfes in der Region
Geförderte Weiterbildungsangebote
Wir bieten eine Vielzahl an geförderten Weiterbildungskursen in unseren Bildungsstätten Gera, Rudolstadt und Zeulenroda an.
Eine Übersicht aller Kurse finden Sie hier.
» Hier finden Sie die Fachräfte- und Weiterbildungsrichtlinie