Unlauterer Wettbewerb und SchwarzarbeitUnlauterer Wettbewerb
Im Bereich des Wettbewerbsrechts geben wir Auskünfte in folgenden Angelegenheiten:
- Was ist eine unerlaubte Handwerksausübung?
- Wie gestalte ich eine Werbeanzeige?
- Mit welchen Handwerksleistungen darf ich werben?
- Was ist zu tun bei unzulässiger Werbung eines Mitbewerbers?
- Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung?
Bei der Verfolgung unberechtigter Handwerksausübung oder Schwarzarbeit unterstützt Sie ihre Handwerkskammer, wobei wir keine Verfolgungsbehörde sind, die Bußgelder auferlegt und die Untersagung verfügt. Zuständig hierfür sind allein die kreisfreien Städte und Landratsämter.
Um dem juristischen Laien bezüglich der Kompklexität von Gesetzmäßigkeiten in punkto unlauterer Wettbewerb eine Hilfestellung zu geben, hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. eine Ratgeberseite "UWG: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" veröffentlicht. "Der Schutz der Mitbewerber", "Aktive Irreführung der Verbraucher", "Mögliche Rechtsfolgen bei unlauteren Handlungen" - diese und viele weitere Aspekte werden dabei behandelt.