Berufsanerkennungsverfahren
Mit Wirkung zum 1. April 2012 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz räumt einen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren ein, unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit.
Für die handwerklichen Berufe sind die Handwerkskammern und somit auch die Handwerkskammer für Ostthüringen, die zuständigen Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und für die Ausstellung von Gleichwertigkeitsbescheinigungen.
Sie möchten einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen lassen, dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen werden zur Beratung benötigt:
- Identitätsnachweis (Ausweis oder Pass)
- Nachweis über den ausländischen Berufsabschluss
- Ggf. Arbeitszeugnisse
- Lebenslauf mit Angabe zu Berufserfahrung, Tätigkeiten und Fortbildungen
Bitte beachten Sie:
Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt sein.
Bei Feststellung einer Gleichwertigkeit wird kein deutsches Prüfungszeugnis ausgestellt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem die Gleichwertigkeit bestätigt wird.
Kosten
- Die für das Verfahren anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
- Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung und die Erstellung des Bescheides ist entsprechend des Gebühren- und Entgeltverzeichnisses der Handwerkskammer für Ostthüringen ein Gebührenrahmen von 100 bis 600 Euro festgelegt.
- Insofern eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, werden Ihnen die hierbei anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
- Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens anfallenden Kosten ggf. durch Dritte (bspw. Jobcenter, Agentur für Arbeit) übernommen werden können.
Interessante Links
www.anerkennung-in-deutschland.de
» Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
www.bq-portal.de
» Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
www.iq-thueringen.de
» IQ Netzwerk Thüringen: Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurde in Zusammenarbeit mit dem ZDH eine Broschüre zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk auf Grundlage der neuen EU/EWR-Handwerk-Verordnung erarbeitet.