Sachverständige finden
HWK für Ostthüringen

Sie suchen einen kompetenten Sachverständigen oder wollen mehr Informationen zum Sachverständigenwesen? Hier werden Sie fündig.Sachverständige finden

Im Handwerk, wie auch in anderen Berufen, kommt es vor, dass Kunde und Unternehmer sich über die geleistete Arbeit nicht einig sind. Erscheint eine Einigung nicht möglich, sind die Erfahrung und das Wissens von Fachleuten gefragt. Hier kommen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ins Spiel. Sie sind Experten in ihrem Fachgebiet und entscheiden völlig neutral und unabhängig.



Sie finden in der Sachverständigendatenbank der Handwerkskammer für Ostthüringen alle im Kammerbezirk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks.



Sollten Sie in der Datenbank von Ostthüringen bei ihrem gesuchten Gewerk nicht fündig werden, können Sie auch gern auf die bundesweiten Sachverständigendatenbank des Handwerks zurückgreifen.



Per App zum Sachverständigen

Mit der App Sachverständigenradar 2.0 können Sie ganz einfach auch von unterwegs per Smartphone oder Tablet nach Sachverständigen suchen.  Mit wenigen Klicks kann in Ostthüringen oder auch bundesweit nach einem Sachverständigen bzw. Experten in der Nähe gesucht werden.  Eine Detailansicht empfiehlt den Rückruf oder gibt die Möglichkeit zur Speicherung der Kontaktdaten. Die Radarfunktion ermöglicht von jedem Standort aus eine Live-Umkreissuche.



Sachverständigenradar

Häufig gestellte Frage

  • Bezeichnung - Er muß die Bezeichnung „von der Handwerkskammer....öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das .... (Angabe des Sachgebietes gemäß Bestellungsurkunde)“ verwenden.

  • Stempel - Er führt einen Rundstempel, aus dem ersichtlich ist, für welches Sachgebiet und von welcher öffentlich-rechtlichen Institution er bestellt worden ist

  • Ausweis - Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde, Sachgebiet und Bestellungszeitraum angegeben sind.
Für die Tätigkeit der von der Handwerkammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen existiert keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragserteilung mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Wird kein Honorar vereinbart, gilt die so genannte „übliche Vergütung“.
Der Stundensatz hängt unter anderem vom Sachgebiet, vom Schwierigkeitsgrad des Gutachtens und den besonderen Umständen des Falles ab. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden extra berechnet. Bei der Erstellung eines Privatgutachtens ist der Stundensatz zu vereinbaren. Für die gerichtliche Tätigkeit des Sachverständigen ist die Vergütung im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird durch die Bestellungsbehörde beaufsichtigt. Der Widerruf der Bestellung ist möglich, wenn er seine Sachverständigenpflicht verletzt.
 

Die Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk

Hier finden Sie ein Video zur Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk.





Simone Eibert HWK für Ostthüringen

Simone Eibert

Sachbearbeiterin Recht und Sachverständigenwesen

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 162

Fax 0365 8225 242

eibert--at--hwk-gera.de