Organe und Ehrenamt
HWK für Ostthüringen

Organe und Ehrenamt

Die Interessenvertretung, Selbstverwaltung und die Umsetzung hoheitlicher Aufgaben sind nur durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder der Vollversammlung und des Vorstandes der Handwerkskammer für Ostthüringen sowie der Mitglieder in den Ausschüssen möglich.

Insgesamt rund 1.000 Ehrenamtsträger engagieren sich also täglich, damit das Handwerk in Ostthüringen weiter zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige der Region zählt.



Vorstand

Der Vorstand ist das zentrale Gremium der Handwerkskammer für Ostthüringen. Er wird aus den Reihen der Vollversammlung jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt und besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) und drei weiteren Mitgliedern, davon ein Arbeitnehmervertreter.

Die Geschäftsführung der Handwerkskammer für Ostthüringen (Hauptamt) ist für eine ordentliche und sachgemäße Umsetzung der Geschäfte verantwortlich und wird geleitet vom Hauptgeschäftsführer bzw. in Vertretung von seinem Stellvertreter.

 

Wolfgang Jacob
HWK für Ostthüringen

Präsident
Wolfgang Jacob

  • selbstständiger Tischlermeister


 

Udo Ritter
HWK für Ostthüringen

Vizepräsident (Arbeitgeber)
Udo Ritter

  • selbstständiger Maler- u. Lackierermeister


 

Marcus Glaser
HWK für Ostthüringen

Vizepräsident (Arbeitnehmer)
Marcus Glaser

  • Automobilkaufmann
    Gesellenvertreter


Heidi Hoffman
HWK für Ostthüringen

Vorstandsmitglied
Heidi Hoffmann

  • Bankkauffrau
    Gesellenvertreterin

Ulf-Michael Stauch
HWK für Ostthüringen

Vorstandsmitglied
Ulf-Michael Stauch

  • selbstständiger Elektroinstallateurmeister

Thomas Roth
HWK für Ostthüringen

Vorstandsmitglied
Thomas Roth

  • selbstständiger Kfz-Meister



Geschäftsführung

Die Geschäfte der Kammer leitet der Hauptgeschäftsführer bzw. in Vertretung seine Stellvertreterin.



Karsten Sachse
HWK für Ostthüringen

Hauptgeschäftsführer
Karsten Sachse

  • Dipl.-Betriebswirt (BA)


Katja_König
HWK für Ostthüringen

stellv. Hauptgeschäftsführerin
Katja König

  • Magistra Artium (M.A.)




Vollversammlung

Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ. Sie wird im gleichmäßigen Turnus jährlich mindestens 1x einberufen, wobei Sondersitzungen aus besonderen Gründen möglich sind.

In der laufenden Wahlperiode zählt die Vollversammlung 36 Personen. Sie haben jeweils einen Stellvertreter. 24 Vollversammlungsmitglieder sind selbständige Handwerker oder Inhaber von handwerksähnlichen Betrieben und 12 sind Arbeitnehmervertreter.

Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.

Hier finden Sie alle Namen der Mitglieder:



Ausschüsse

Hier sehen Sie alle durch die Vollversammlung gewählten Ausschüsse:

Der Berufsbildungsausschuss ist ein gewähltes Organ. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er führt regelmäßig vor den Vollversammlungen Beratungen durch, um Entscheidungen zur Berufsbildung zu treffen. Er besteht aus 18 Mitgliedern (6 Arbeitgeber, 6 Arbeitnehmer, 6 Berufsschullehrer).
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören und zwar aus 2 selbstständigen Handwerkern und einem Arbeitnehmervertreter. Er hat die Jahresrechnung der Handwerkskammer zu prüfen und darüber der Vollversammlung zu berichten.
Dieser Ausschuss übt seine Tätigkeit in Verbindung mit Bauvorhaben der Handwerkskammer aus.
Für die Abnahme von Gesellenprüfungen wurden Gesellenprüfungsausschüsse errichtet. Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die weiteren Zusammensetzungen werden nach Gesetz geregelt (§34 Handwerksordnung HWO).
Im Bereich der Handwerkskammer für Ostthüringen sind 82 Prüfungsausschüsse errichtet!
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Für die Abnahme der Meisterprüfung wurden Meisterprüfungsauschüsse errichtet. Die Zusammensetzung ist gesetzlich geregelt. Laut §48 der Handwerksordnung (HWO) besteht jeder Meisterprüfungsausschuss aus 5 ordentlichen Mitgliedern und den berufenen Stellvertretern.
Im Bereich der Handwerkskammer für Ostthüringen sind 14 Meisterprüfungsausschüsse errichtet.
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Für die Abnahme von Fortbildungsabschlüssen wurden Fortbildungsprüfungsausschüsse errichtet. Laut §42c der Handwerksordnung (HWO) besteht ein Fortbildungsprüfungsausschuss aus drei Mitgliedern. Im Bereich der Handwerkskammer für Ostthüringen sind 8 Fortbildungsprüfungsausschüsse errichtet.
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