Bildungsurlaub bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich umfassend weiterzubilden.Bildungsfreistellung
Am 1. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft getreten. Beschäftigte in Thüringen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
» Grundlage bildet das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz.
Aus dem Bildungsprogramm der Handwerkskammer für Ostthüringen sind folgende Kurse durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anerkannte Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz:
• Meisterkurs Elektrotechniker (Teile I und II)
• Meisterkurs Friseur (Teile I und II)
• Meisterkurs Installateur und Heizungsbauer (Teile I und II)
• Meisterkurs Kraftfahrzeugtechniker (Teile I und II)
• Meisterkurs Maler und Lackierer (Teile I und II)
• Meisterkurs Maurer und Betonbauer (Teile I und II)
• Meisterkurs Metallbauer (Teile I und II)
• Meisterkurs Tischler (Teile I und II)
• Geprüfte/r Fachmann/Fachfrau für kaufmänn. Betriebsführung (HWO)