Prüfungen in der Ausbildung
Nachfolgend erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Prüfungswesen im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Neben wichtigen Formularen und Downloads finden Sie hier auch weiterführende Informationen zu Organisation und Durchführung der verschiedenen Prüfungen.
Die Prüfungsinhalte sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung geregelt. Die allgemeinen rechtlichen Vorschriften wurden in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen durch die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen erlassen.
Anmeldung zur Prüfung & Gebühren
Der Antrag des Auszubildenden auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich nach den von der Handwerkskammer bestimmten Fristen und Formularen durch den Ausbildenden zu stellen.
Diesem sind beizufügen:
• Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Gesellenprüfung Teil 1
• Ausbildungsnachweisheft
Die Anmeldefrist für die Sommerprüfung endet am 28. Februar !
Die Anmeldefrist für die Winterprüfung endet am 30. September !
Die Prüfungsgebühr ist vom Ausbildungsunternehmen zu zahlen.
Zwischenprüfung: | 180,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten |
Gesellen-/Abschlussprüfung: | 280,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten |
gestreckte Gesellenprüfung Teil 1: | 180,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten |
gestreckte Gesellenprüfung Teil 2: | 280,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten |
Für Prüfungen im Amtshilfeverfahren erhöht sich die Gebühr.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2024 der Handwerkskammer für Ostthüringen.
Gestreckte Gesellenprüfung ...
... findet in zwei zeitlich auseinanderfallende Prüfungsteilen (Teil 1 und 2) statt. Der Teil 1 ersetzt die bisherige Zwischenprüfung und fließt je nach Beruf mit 20% bis 40 % in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein. Der erste Prüfungsteil kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Der Teil 2 der Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung setzt sich aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfungen zusammen
Wiederholung bei nicht bestandener Prüfung
Eine nicht bestandene Gesellenprüfung / Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Gesellenprüfung nicht eigenständig wiederholbar(vgl. § 31 Abs. 1 Satz 2 HwO/ § 37 Abs.1 Satz 2 BBiG / § 29 PO).
Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung (§§ 8 bis 13 PO) gelten sinngemäß. Bei der Anmeldung sind außerdem Ort und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzugeben.
Prüfungsausschüsse der Handwerkskammer für Ostthüringen
- Metallbauer/-in FR Konstruktionstechnik / FR Metallgestaltung
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Fotograf/-in
- Fleischer/-in
- Dachdecker/-in
- Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk
- Fliesen-Platten- und Mosaikleger/-in
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
- Kosmetiker/-in
Für die Prüfungsabnahme ermächtigte Innungen finden Sie hier.