Prüfungen
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Prüfungen in der Ausbildung

Nachfolgend erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Prüfungswesen im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Neben wichtigen Formularen und Downloads finden Sie hier auch weiterführende Informationen zu Organisation und Durchführung der verschiedenen Prüfungen.

Die Prüfungsinhalte sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung geregelt.  Die allgemeinen rechtlichen Vorschriften wurden in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen durch die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen erlassen.

Anmeldung zur Prüfung & Gebühren

Der Antrag des Auszubildenden auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich nach den von der Handwerkskammer bestimmten Fristen und Formularen durch den Ausbildenden zu stellen.

Diesem sind beizufügen: 

• Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Gesellenprüfung Teil 1
Ausbildungsnachweisheft

Die Anmeldefrist für die Sommerprüfung endet am 28. Februar ! 
Die Anmeldefrist für die Winterprüfung endet am 30. September !

Die Prüfungsgebühr ist vom Ausbildungsunternehmen zu zahlen.



Zwischenprüfung:      180,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten
Gesellen-/Abschlussprüfung: 280,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten
gestreckte Gesellenprüfung Teil 1:180,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten
gestreckte Gesellenprüfung Teil 2:280,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten

Für Prüfungen im Amtshilfeverfahren erhöht sich die Gebühr.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2024 der Handwerkskammer für Ostthüringen.

 

 Gestreckte Gesellenprüfung ...

... findet in zwei zeitlich auseinanderfallende Prüfungsteilen (Teil 1 und 2) statt. Der Teil 1 ersetzt die bisherige Zwischenprüfung und  fließt je nach Beruf mit 20% bis 40 % in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein. Der erste Prüfungsteil kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Der Teil 2 der Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung setzt sich aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfungen zusammen



Wiederholung bei nicht bestandener Prüfung

Eine nicht bestandene Gesellenprüfung / Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Gesellenprüfung nicht eigenständig wiederholbar(vgl. § 31 Abs. 1 Satz 2 HwO/ § 37 Abs.1 Satz 2 BBiG / § 29 PO).
 
Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung (§§ 8 bis 13 PO) gelten sinngemäß. Bei der Anmeldung sind außerdem Ort und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzugeben.



Prüfungsausschüsse der Handwerkskammer für Ostthüringen

  • Metallbauer/-in FR Konstruktionstechnik / FR Metallgestaltung
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement 
  • Fotograf/-in
  • Fleischer/-in
  • Dachdecker/-in
  • Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk
  • Fliesen-Platten- und Mosaikleger/-in
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
  • Kosmetiker/-in

Für die Prüfungsabnahme ermächtigte Innungen finden Sie hier.





Susann Jacob HWK für Ostthüringen

Susanne Jacob

Gesellenprüfung

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 180

Fax 0365 8225 188

s.jacob--at--hwk-gera.de

Torsten Scheiding HWK für Ostthüringen

Torsten Scheiding

Gesellenprüfung

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 161

Fax 0365 8225 188

scheiding--at--hwk-gera.de