Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieb und AuftraggeberSchlichtungsstelle
Wir helfen Ihnen weiter!
Seit dem 01. Juli 2000 gibt es bei den drei Thüringer Handwerkskammern eine Schlichtungsstelle.
Sie hat das Ziel, zwischen dem Handwerksbetrieb und dessen Auftraggeber zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen vermittelnd tätig zu werden. Das funktioniert, soweit bei beiden Parteien die Bereitschaft vorhanden ist, aufeinander zuzugehen und eine vertretbare Kompromisslösung anzustreben.
Weitere Informationen über außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren erhalten in diesem Praxistipp!
Was kann die Schlichtungsstelle nicht?
Die Schlichtungsstelle ist nicht in der Lage, wie oft angenommen, eine vom Auftraggeber als zu hoch empfundene Rechnung überprüfen zu lassen.
Hier gilt es, im Vorfeld der Auftragserteilung neben dem Angebot einer Firma noch andere Kostenvoranschläge einzuholen. Das kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.
Oft wird auch schlechte Qualität der Handwerksarbeiten bemängelt und es stellt sich heraus, dass das Unternehmen zur Ausführung der Arbeiten nicht berechtigt ist.
Beauftragen Sie also immer Fachbetriebe und lassen sich die Handwerkskarte zeigen! Im Zweifelsfall erteilt Ihnen hierzu die Handwerksrolle Auskunft!