Hier finden Sie Informationen rund um die Eintragung in die HandwerksrolleHandwerksrolle
Aufgaben der Handwerksrolle
Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in das natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften einzutragen sind, wenn sie ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung als stehendes Gewerbe betreiben.
Des Weiteren wird ein Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke nach Anlage B, Abschnitt 1, der Handwerksordnung und ein Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können, nach Anlage B, Abschnitt 2 der Handwerksordnung geführt, zu denen Sie ebenfalls Beratung und Information erhalten.
Die Beratung zu den erforderlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle sowie die Bearbeitung der Eintragungen, Erweiterungen, Änderungen und Löschungen erfolgt durch das Sachgebiet Handwerksrolle.
Sie erhalten Informationen zu:
- Eintragungsvoraussetzungen (Qualifikationen)
- Rechtsformen ( Personengesellschaften, juristische Personen )
- Handwerklicher Nebenbetrieb
- Inhalt der Berufsbilder nach Anlage A der HWO
- Eintragungs- und Löschungsverfahren
- Ausnahmebewilligungsverfahren nach §§ 8 und 9 der HWO
- Ausübungsberechtigung nach den §§ 7a und 7b der HWO
Ausnahmebewilligungen & Ausübungsberechtigungen
Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Beratung durch unsere Mitarbeiterinnen in unserem Haus. Kontaktieren Sie uns hierzu gern telefonisch oder per Mail. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!
Formulare & Dokumente
Alle Antragsformulare und Informationen zur Handwerksrolle können Sie sich hier herunterladen und einsehen.