Ehre wem Ehre gebührt! Mit einer entsprechenden Urkunde können Jubiläen gewürdigt werden.Ehrungen und Urkunden
Das Handwerk hat viele verdiente Handwerksmeisterinnen, Handwerksmeister sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. All jenen sollte regelmäßig Danke gesagt werden für ihre unermüdliche Arbeit im und für das Handwerk.
So vergibt die Handwerkskammer für Ostthüringen Ehrungen und Auszeichnungen für geleistete Ehrenamtstätigkeit.
Aber auch verschiedene Jubiläen sollen und können eine Würdigung erfahren.
Die entsprechenden Voraussetzungen für eine Ehrung und welche Ehrungen seitens der Handwerkskammer für Ostthüringen möglich sind, erfahren Sie in der nachfolgenden Ehrenordnung.
Ehrenordnung der Handwerkskammer für Ostthüringen
Zu folgenden Jubiläen können an dieser Stelle entsprechende Urkunden beantragt werden:
Meisterjubiläen
Entsprechende Jubiläumsurkunden können an selbstständige Handwerksmeister oder Handwerksmeister anlässlich:
- eines MEISTERJUBILÄUMS für bestandene Meisterprüfung vor 25 Jahren (Silberner Meisterbrief)
- eines MEISTERJUBILÄUMS für bestandene Meisterprüfung vor 50 Jahren (Goldener Meisterbrief)
- eines MEISTERJUBILÄUMS für bestandene Meisterprüfung vor 60 Jahren (Diamantener Meisterbrief)
- eines Meisterbriefes für bestandene Meisterprüfung nach 70 Jahren (Platin-Meisterbrief)
überreicht werden.
Die Aussstellung dieser Urkunden ist kostenfrei.
» Antrag auf Ausstellung einer Urkunde zum Meisterjubiläum
Betriebsjubiläen
Die Jubiläumsurkunde kann einem Handwerksbetrieb anlässlich eines BETRIEBSJUBILÄUMS nach 25 oder weiter im 25-Jahresrhythmus ununterbrochenen Bestehens des Unternehmens überreicht werden.
Die Ausstellung dieser Urkunden ist kostenfrei.
Mitarbeiterjubiläen
Die Jubiläumsurkunde kann an Gesellen bzw. Arbeitnehmer von Mitgliedsbetrieben sowie Mitarbeiter der Handwerksorganisationen anlässlich einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren überreicht werden.
Betriebe können diese Urkunden beantragen.
Ein Unkostenbeitrag von 20,00 Euro wird erhoben.
» Antrag auf Ausstellung einer Urkunde zum Mitarbeiterjubiläum