Um Sie als Ausbildungsunternehmen bei der Vermittlung aller ausbildungsrelevanten Ausbildungsinhalte unterstützen zu können, bieten wir berufsbezogen zahlreiche Lehrgänge im Rahmen der dualen Berufsausbildung an. Hierzu zählen insbesondere die überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) sowie Ergänzungslehrgänge in unseren Bildungsstätten in Gera, Zeulenroda und Rudolstadt der Handwerkskammer für Ostthüringen.
Die Inhalte der überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) wurden auf Basis der aktuellen Ausbildungsverordnungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden durch das HPI (Heinz Piest Institut Hannover) für alle Berufe des Handwerks erarbeitet und werden somit bundeseinheitlich umgesetzt. Für alle Lehrgänge, die durch die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen beschlossen wurden, besteht eine Teilnahmepflicht.
Durch die Erfassung des Lehrvertrages in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für Ostthüringen wird der Auszubildende zu den erforderlichen Lehrgängen eingeladen.
Die überbetrieblichen Lehrunterweisungen werden durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages anteilig finanziert. Das Unternehmen trägt zurzeit einen Kostenanteil in Höhe von 25 % der Lehrgangskosten.
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
... vermitteln als zusätzliches Angebot in der dualen Berufsausbildung fachpraktische Inhalte, die weder durch die Unternehmen vollumfänglich umgesetzt werden können, noch Inhalt der ÜLU sind.
Die Ergänzungslehrgänge werden anteilig auf Basis der "Richtline für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der betriebsnahen Ausbildungsvorbereitung und beruflichen Ausbildung (Ausbildungsrichtlinie)" finanziert.
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus
Unsere Bildungsstätten in Gera, Rudolstadt und Zeulenroda führen nachfolgende Ergänzungslehrgänge durch:
Berufsspezifische Ergänzungslehrgänge:
Berufsübergreifende Ergänzungslehrgänge:
Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Dachdecker/-in
Elektroniker/-in
Fotograf/-in
Friseur/-in
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in
Maler/-in
Metallbauer/-in
Tischler/-in
Start in die Berufsausbildung (für Auszubildende aller Berufe möglich)
Kundenorientiertes Handeln, Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (für Auszubildende der folgender Berufe: Tischler/-in, Friseur/-in, Kosmetiker/-in, Augenoptiker/-in, Hörakustiker/-in)
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderung sind:
Eintragung des Ausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für Ostthüringen
Unternehmen erfüllt die Anforderungen an ein KMU-Unternehmen
Erklärung des Teilnahmeeintritts
Werden die durch den Fördermittelgeber vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllt, sind die Gesamtkosten des Ergänzungslehrganges durch das Unternehmen zu tragen.
Koordinierungsstelle für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
Die Koordinierungsstelle für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge übernimmt die Gesamtkoordinierung aller überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge für Auszubildende im Handwerk. Die Koordinierungsstelle ist für alle Ausbildungsberufe, die in Handwerksunternehmen auf Basis der gültigen Ausbildungsordnung ausgebildet werden und in der Lehrlingsrolle der jeweiligen Handwerkskammer rechtmäßig eingetragen sind, zuständig. Sie wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
Handwerkskammer für Ostthüringen Handwerksstraße 5 07545 Gera 0365 8225 174 ✉ geske@hwk-gera.de
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.