Lehrgänge in der Ausbildung
Um Sie als Ausbildungsunternehmen bei der Vermittlung aller ausbildungsrelevanten Ausbildungsinhalte unterstützen zu können, bieten wir berufsbezogen zahlreiche Lehrgänge im Rahmen der dualen Berufsausbildung an. Hierzu zählen insbesondere die überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) sowie Ergänzungslehrgänge in unseren Bildungsstätten in Gera, Zeulenroda und Rudolstadt der Handwerkskammer für Ostthüringen.
Überbetriebliche Lehrunterweisungen
Die Inhalte der überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) wurden auf Basis der aktuellen Ausbildungsverordnungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden durch das HPI (Heinz Piest Institut Hannover) für alle Berufe des Handwerks erarbeitet und werden somit bundeseinheitlich umgesetzt. Für alle Lehrgänge, die durch die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen beschlossen wurden, besteht eine Teilnahmepflicht.
Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
... vermitteln als zusätzliches Angebot in der dualen Berufsausbildung fachpraktische Inhalte, die weder durch die Unternehmen vollumfänglich umgesetzt werden können, noch Inhalt der ÜLU sind.
Den Maßnahmekatalog der Ergänzungslehrgänge für Auszubildende im Thüringer Handwerk können Sie hier einsehen: "Maßnahmekatalog Ergänzungslehrgänge für Thüringer Auszubildende im Handwerk".
Die Ergänzungslehrgänge werden anteilig auf Basis der "Richtline für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der betriebsnahen Ausbildungsvorbereitung und beruflichen Ausbildung (Ausbildungsrichtlinie)" finanziert.
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus
Unsere Bildungsstätten in Gera, Rudolstadt und Zeulenroda führen nachfolgende Ergänzungslehrgänge durch:
Berufsspezifische Ergänzungslehrgänge: | Berufsübergreifende Ergänzungslehrgänge: |
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Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderung sind:
- Eintragung des Ausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für Ostthüringen
- Unternehmen erfüllt die Anforderungen an ein KMU-Unternehmen
- Erklärung des Teilnahmeeintritts
Werden die durch den Fördermittelgeber vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllt, sind die Gesamtkosten des Ergänzungslehrganges durch das Unternehmen zu tragen.
Koordinierungsstelle für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
Die Koordinierungsstelle für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge übernimmt die Gesamtkoordinierung aller überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge für Auszubildende im Handwerk. Die Koordinierungsstelle ist für alle Ausbildungsberufe, die in Handwerksunternehmen auf Basis der gültigen Ausbildungsordnung ausgebildet werden und in der Lehrlingsrolle der jeweiligen Handwerkskammer rechtmäßig eingetragen sind, zuständig. Sie wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
Handwerkskammer für Ostthüringen
Handwerksstraße 5
07545 Gera
0365 8225 121
✉ lissowski@hwk-gera.de
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.