BAföG, das ist nur was für Studenten! Falsch! Auch wer Meister oder Betriebswirt werden will, hat Chancen auf finanzielle Unterstützung. Aufstiegs-BAföG
Was ist Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen (z.B. für eine Meisterausbildung oder eine Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung (m/w/d)).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten: maximal 15.000 €.
50 Prozent der Förderung sind ein rückzahlungsfreier Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Teilnehmer (m/w/d) an Vollzeitlehrgängen können zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt erhalten (einkommens- und vermögensabhängig).
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen gebunden.
» weitere Informationen und Antragsformular
Beantragung
Prüfen Sie jetzt Ihre Chancen auf finanzielle Unterstützung!
Die Antragstellung erfolgt bei der am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständigen Behörde.
In Thüringen ist diese Behörde das:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Soziale Sicherung
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Berechnungsbeispiel
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | 8.000,00 € |
Zuschussanteil Aufstiegs-BAföG (50%) | 4.000,00 € |
Darlehensangebot der KfW-Bank (50%) | 4.000,00 € |
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (50% des Restdarlehens) | 2.000,00 € |
verbleibende Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei bestandener Meisterprüfung | 2.000,00 € |