Energiepreispauschale
Christine Bschor

Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale (EPP)Entlastung bei derzeit hohen Energiekosten

Als Reaktion auf deutlich gestiegene Preise insbesondere im Bereich Energie wird durch die Bundesregierung mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 u.a. eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro brutto eingeführt, die steuerpflichtig aber sozialversicherungsfrei ist. Die EPP wird grundsätzlich allen unbeschränkt steuerpflichtigen aktiven Erwerbspersonen gewährt, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden, Selbständigen und Landwirtinnen und Landwirten. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen sowie Rentnerinnen und Rentner erhalten hingegen keine Energiepreispauschale. Der Anspruch auf die EPP entsteht am 1. September 2022. Anspruchsberechtigt sind aber alle aktiv tätigen Erwerbspersonen, die im Veranlagungszeitraum 2022 entsprechende Einkünfte bezogen haben.

Das Bundesministerium für Finanzen hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht, in dem alle Detailfragen erläutert werden, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Neben zahlreichen Detailfragen findet sich darin auch ein Muster für die Bestätigung des „ersten Dienstverhältnisses“.

Hier geht's zum FAQ-Katalog:

 Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale (EPP)