Der Freistaat Thüringen gewährt - unter bestimmten Voraussetzungen - einen einmaligen Meisterbonus nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung im HandwerkMeisterbonus
Das Handwerk hat in Thüringen eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung und die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen.
Der Freistaat Thüringen gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen im Handwerk mit Verabschiedung der „Richtlinie zur Vergabe des Meisterbonus und der Meisterprämie in Thüringen“ unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro und würdigt damit diese Leistung im besonderen Maße.
Der Meisterbonus soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und einen finanziellen Anreiz zur beruflichen Fortbildung geben.
Voraussetzungen
Folgende Grundlagen gelten für die Gewährung des Meisterbonus
- Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen, die eine Fortbildung als Handwerksmeister/in erfolgreich abgeschlossen haben.
- Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Thüringen liegen
- Die Meisterprüfung muss vor einer Handwerkskammer im Freistaat Thüringen abgelegt und das Prüfungszeugnis von einer dieser Kammern ausgestellt worden sein. (Ausnahme: die Prüfung wird in Thüringen nicht angeboten)
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.