Radonmessung notwendig - Betriebe müssen jetzt schnell handeln!
(12.01.2022) Das neue Strahlenschutzgesetz setzt mit § 127 die „Messverpflichtung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Innenräumen“ des Artikels 54 Absatz 2 der Richtlinie 2013/59/ Euratom direkt um. Damit einher geht auch eine Messverpflichtung für Betriebsstätten von Handwerksunternehmen, die in Radonvorsorgegebieten liegen und Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss haben.
In Ostthüringen gehören zu diesen Radonvorsorgegebieten folgende Gemeinden, für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Bq/m³ übersteigen:
- Posterstein im Altenburger Land
- Kauern, Korbußen, Paitzdorf und Ronneburg im Landkreis Greiz
- Gräfenthal, Katzhütte und die Stadt Schwarzatal im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Für Handwerksunternehmen in den genannten Gemeinden bedeutet dies, dass sie bereits seit in Kraft treten der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz diesem Zeitpunkt im Dezember 2020 verpflichtet sind, Messungen von Radon-222-Aktivitätskonzentrationen an betroffenen Arbeitsplätzen mittels einer anerkannten Messstelle durchzuführen.
Die Messungen müssen über einen Zeitraum von 12 Monaten erfolgen, weil Radon-Konzentrationen im Tages- und Jahresverlauf stark schwanken können. Die Messergebnisse müssen spätestens 18 Monate nach Bekanntgabe der Radonvorsorgegebiete vorliegen, d.h., dass mit den Messungen spätestens bis zum 30. Juni 2021 hätte begonnen werden müssen.
Handwerksunternehmen, die bisher noch keine Messung durchführen bzw. durchgeführt haben, sollten hier (trotz der bereits eingetretenen Zeitüberschreitung) dennoch unverzüglich mit der Messung beginnen, um Strafen eventuell vermeiden zu können.
Für alle Handwerksunternehmen, die ihre Arbeitsstätte nicht in einer der genannten Gemeinden haben, ist keine Messung notwendig. Darauf weist die Handwerkskammer explizit hin, da sich immer wieder Handwerkerinnen und Handwerker melden, die von einem Anbieter von Messgeräten Aufforderungen erhalten.
Mehr Informationen zu den notwendigen Radonmessungen erhalten betroffenen bzw. interessierte Handwerksunternehmer bei René Grüneberger, technischer Berater der Handwerkskammer für Ostthüringen, Telefon 03672/377-183, E-Mail: grueneberger@hwk-gera.de.