Überbrückungshilfe III des Bundes kann ab sofort beantragt werden
(10.02.2021) Ab sofort ist die Beantragung der Überbrückungshilfe III des Bundes möglich. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen).
Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III voraussichtlich noch im Februar die sogenannte „Neustarthilfe“, einen einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro, beantragen.
Die Antragstellung erfolgt generell über prüfende Dritte (z.B. Steuerberater). Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen in Höhe von 50% der beantragten Förderung gewährt, bis zu 100.000 Euro pro Monat. Die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III erfolgen ab 15. Februar 2021. Das Verfahren der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann (voraussichtlich ab März 2021).
Mehr Informationenn gibt es hier: Überbrückungshilfe III