Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu Ihrer MeisterausbildungWege zum Meistertitel
Warum Meister werden?
Mit dem Meistertitel stehen Ihnen beruflich zahlreiche Wege offen. Der Aufstieg im Unternehmen in eine leitende Position, die Gründung eines eigenen Unternehmens oder die Übernahme eines bestehenden Handwerksunternehmens sind nur einige Perspektiven, die sich Ihnen eröffnen. Mit der Meisterqualifikation nehmen Sie Ihre Karriere selbst in die Hand!
Neben der fachlichen Qualifikation verfügen Meisterinnen und Meister über eine gründliche Ausbildung in Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Arbeitspädagogik.
Als Meister übernehmen Sie Führungsverantwortung. Sie können Ihr eigener Chef werden oder als handwerklicher Betriebsleiter tätig sein und sind berechtigt Lehrlinge auszubilden.
Meister sind Vorbilder und Experten. Sie geben Wissen weiter, entwickeln neue Produkte, moderne Produktionsverfahren und bilden aus. Außerdem können Sie einen international gefragten Abschluss vorweisen.
Als Existenzgründer - oder auch durch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens - haben handwerkliche Meisterbetriebe die besten Voraussetzungen, um am Markt erfolgreich zu sein.
Wie werden Sie Meister?
„Übung macht den Meister“, heißt es. Aber Sie können bereits unmittelbar im Anschluss an eine erfolgreiche Gesellenprüfung durchstarten.
So sieht die Prüfung aus
Die Meisterprüfung umfasst vier Prüfungsteile:
• Teil I: Fachpraxis
• Teil ll: Fachtheorie
• Teil lll: Wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
• Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik
Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Teile ist die Meisterprüfung bestanden. Die Prüfungsanforderungen richten sich nach der „Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO)“ sowie nach den jeweiligen Fachverordnungen für die Prüfung in den fachbezogenen Teilen.
Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Zu allen Fragen der Meisterausbildung im Handwerk stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen persönlich, telefonisch und gern auch per E-Mail zur Verfügung. E-Mail: fortbildung@hwk-gera.de
Meisterkurse
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden Meisterkurse/Vorbereitungslehrgänge angeboten.
» Aktuelle Kurse Teil I und II
» Aktuelle Kurse Teil III und IV
Teile III und IV (fachübergreifend)
Eine Vorbereitungsmöglichkeit auf die Prüfung der fachübergreifenden Kenntnisse (Teil III: wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse / Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik) wird für alle Handwerke angeboten.
Konkret bedeutet dies, dass auch Prüfungsbewerber die Teile III und IV der Meisterprüfung bei der Handwerkskammer für Ostthüringen ablegen können, für deren Handwerk kein fachlicher Meisterprüfungsausschuss berufen ist.
Teile I und II (fachspezifisch)
Bei der Handwerkskammer für Ostthüringen sind für folgende Handwerke Meisterprüfungsausschüsse berufen:
• Augenoptiker
• Drucker / Schriftsetzer
• Dachdecker
• Elektrotechniker
• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Friseure
• Installateur und Heizungsbauer
• Kraftfahrzeugtechniker
• Maler und Lackierer
• Maurer und Betonbauer
• Metallbauer
• Tischler
• Zimmerer
Die Meisterausbildung im Augenoptiker-Handwerk erfolgt an der Fachschule für Augenoptik "Hermann Pistor" im Staatlichen Berufsbildenden Schulzentrum Jena-Göschwitz.
Die Meisterausbildung im Dachdecker-Handwerk und im Zimmerer-Handwerk erfolgt in Lehesten.
Prüfungsgebühren
Für die Abnahme der Meisterprüfung sind Prüfungsgebühren und ggf. Prüfungsnebenkosten an die Handwerkskammer für Ostthüringen zu entrichten.
Die Höhe der Prüfungsgebühren wird durch das Gebühren- und Entgeltverzeichnis der Handwerkskammer für Ostthüringen bestimmt.
In den Prüfungsgebühren sind Mehrkosten für Material, Raum- und Maschinennutzung zur Anfertigung von Prüfungsarbeiten nicht enthalten.
Diese Prüfungsnebenkosten sind je nach Gewerk unterschiedlich hoch und werden separat in Rechnung gestellt.
• Meisterprüfung Teil I: 335,00 € (zzgl. gewerkbezogene Nebenkosten)
• Meisterprüfung Teil II: 220,00 €
• Meisterprüfung Teil III: 190,00 €
• Meisterprüfung Teil IV: 190,00 €
Fördermöglichkeiten
Die Meisterausbildung wird in vielen Fällen finanziell unterstützt. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen können insbesondere folgende Fördermöglichkeiten genutzt werden: