Weiterbildungsstipendium
HWK für Ostthüringen

Weiterbildungsförderung für Jugendliche bis 24 Jahre nach einem besonders erfolgreichen Abschluss der BerufsausbildungWeiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.



In das Programm können Jugendliche bis 24 Jahre aufgenommen werden, die:

  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
  • die bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind oder
  • die Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen.   


Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.



Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.



» Ausführliche Informationen zum Programm erhalten Sie hier.



AAndrae

Anja Andrae

Mitarbeiterin Referat Fortbildung

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 123

Fax 0365 8225 188

andrae--at--hwk-gera.de