Wenn Barbiere ohne Qualifikation Haare schneiden - Strafen drohen
(26.10.2021) Immer wieder erreichen die Handwerkskammer für Ostthüringen Hinweise über sogenannte Barber-Shops, in denen Haare geschnitten werden. Erst kürzlich ist solch ein Fall wieder in Ostthüringen bekannt geworden. Ist das überhaupt erlaubt? Welche Voraussetzungen sind notwendig? Wird das kontrolliert und drohen Strafen?
„Um es einmal ganz klar zu sagen: den Begriff des Barbiers gibt es im Handwerks-recht nicht“, erklärt Karsten Sachse, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostthüringen. Entweder betreiben Barbiere ihren Salon als Friseur oder als Kosmetiker.
Doch da gibt es dann einen ganz großen Unterschied. Für Friseure besteht nach wie vor in Deutschland die Meisterpflicht. Wenn also ein Barbier auch ans Kopfhaar möchte, so muss er eine entsprechende Qualifikation vorweisen oder einen Friseurmeister bzw. eine Friseurmeisterin als handwerklichen Betriebsleiter beschäftigten. „Tut er dies nicht, drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar die Betriebsschließung“, warnt Karsten Sachse. „Der überwiegende Teil der Barber-Shops in Ostthüringen ist jedoch mit dem Friseurhandwerk und einem handwerklichen Betriebsleiter eingetragen.“
Einige wenige Barbiere versuchen jedoch den Nachweis des Friseurmeisters zu umgehen, indem Sie sich in die Handwerksrolle als Kosmetiker eintragen lassen. Hier gibt es keinerlei Zulassungsvoraussetzungen. „Dann dürfen sie aber auch nur Bart- bzw. Gesichtspflege betreiben. Allgemein gesagt bedeutet dies: Alle Haare oberhalb der Ohren sind für sie tabu“, so der Hauptgeschäftsführer. Wer dennoch das Haupthaar schneidet oder gar färbt, fällt bereits in den Bereich der Schwarzarbeit bzw. unerlaubten Handwerksausübung. Gerade bei diesen wird jedoch auf verstärkte Kontrollen gesetzt.
„Wir können den Unmut vieler unserer Friseurmeisterinnen und –meister verstehen, die viel Zeit und Geld in ihren Meisterabschluss investiert haben, wenn in einem Barber-Shop auch Haarschnitte angeboten werden“, versichert Karsten Sachse. „Wir überprüfen aber als Handwerkskammer bei der Eintragung in die Handwerksrolle ganz genau, ob jemand die Eintragungsvoraussetzungen als Friseur erfüllt oder nicht.“ Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sich aber als Kosmetiker eintragen lässt, muss eine entsprechende Erklärung unterzeichnen, dass er keine Haupthaare schneidet.
Sollten an die Handwerkskammer Hinweise über eventuelle Schwarzarbeit oder unerlaubte Handwerksausübung durch Barber-Shops herangetragen werden, werden diese überprüft und gegebenenfalls die notwendigen Schritte eingeleitet.