Berufe A-Z - Bestattungsfachkraft (m/w/d)
Die Bestattungsfachkraft erbringt umfassende Dienstleistungen im Rahmen eines Bestattungsauftrages. Bestattungsfachkräfte informieren, beraten und betreuen Hinterbliebene, um den Bestattungsauftrag in deren Sinne erledigen zu können. Dabei erstrecken sich ihre Aufgaben von der Versorgung der Verstorbenen und der Herrichtung von Sarg oder Urne über die Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten bis zum Anlegen der Grabstelle auf dem Friedhof. Gespräche mit den Hinterbliebenen müssen rücksichtsvoll, einfühlsam und mit viel Geduld geführt werden. Außerdem nehmen personalwirtschaftliche und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten wie Kostenermittlung oder Abrechnung mit Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften einen breiten Raum ein.
Bei der Ausführung ihrer Arbeit achten sie besonders auf die einschlägigen Vorschriften im Bereich des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de