Berufe A-Z - Dachdecker (m/w/d)
Schon mal was von vorgehängten Fassaden oder nichtdrückendem Wasser gehört? Das hat mit dekorativer, wärmedämmender Wandbekleidung und Bauwerksabdichtung zu tun und mit den vielseitigen Aufgaben im Dachdeckerhandwerk. Bloß wissen das die wenigsten. Dachdecker:innen führen eine Vielzahl von Arbeiten am Haus aus - vom Fundament bis zum Dach.
Die schützende Funktion eines Daches ist genauso gefragt wie attraktive Optik. Sie wird geprägt von einer der vielen möglichen Formen, z. B. Turm-, Sattel-, Walm- oder Flachdach. Und von der Deckungsart, die gestalterischen Spielraum eröffnet - von der Mönch- und Nonnenziegel-Deckung bis zur ökologischen Dachbegründung, um nur einige zu nennen. Ob Dachziegel, Dachschiefer oder ein anderes Material verwendet wird, ist oft Trendsache. Man muss in stilistischen Fragen so sicher sein wie in der Praxis des Schweißens, Schneidens etc. Und - potz Blitz - die Montage von Blitzschutzanlagen gehört ebenfalls zum großen Aufgabengebiet der Dachdecker:innen.
Zwei weitere Säulen des Dachdeckerberufs sind: die Außenwandbekleidung als wärmedämmende und energiesparende Maßnahme; das Abdichten von Bauwerken gegen Grund- und Oberflächenwasser.
Wer immer "oben auf" sein will, beruflich hoch hinaus möchte und immer den Überblick behalten will, der ist im Dachdecker- Handwerk genau richtig.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 860,00 € |
2. Lehrjahr: | 1040,00 € |
3. Lehrjahr: | 1320,00 € |
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.; www.dachdeckerdeinberuf.de
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de