Berufe A-Z - Elektroniker (m/w/d)
Als Elektroniker*in installierst du Produktionsanlagen, gebäudetechnische Einrichtungen oder elektronische Geräte – vom Einfamilienhaus bis hin zum Flughafen. Dabei hast du die Wahl aus zwei Fachrichtungen: Energie- & Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- & Systemtechnik
Als Elektroniker*in bist du in einem breitgefächerten Arbeitsfeld tätig: Je nach Fachrichtung kümmerst du dich um die Elektronik und Energietechnik rund um Gebäude oder die Elektronik in Automatisierungssystemen, wie Robotern, und programmierst Steuerungen und Regelungen – Spannung ist in jedem Fall garantiert.
Installieren: Elektrische Energieversogung, Beleuchtung, oder Überwachungseinrichtungen – du planst und kümmerst dich um die Stromversorgung von Gebäuden, Versorgungssystemen, Automaten und Industrieanlagen oder Telefonsystemen.
Einrichten: Egal welche Gerätetypen, Systeme oder Anlagen – du richtest ein, konfigurierst und programmierst Geräte und Anlagen. Du nimmst sie in Betrieb und kontrollierst die einwandfreie Funktionalität.
Warten: Du bist kompetente*r Ansprechpartner*in bei Störungen, Defekten oder Netzwerkfehlern und prüfst die Schutzmaßnahmen der Geräte, Anlagen und Systeme.
Als Elektroniker*in sind Sorgfalt und technisches Verständnis von dir gefragt. Eine gute Hand-Augen-Koordination und Verantwortungsbewusstsein sind ebenfalls gute Voraussetzungen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 800,00 € |
2. Lehrjahr: | 850,00 € |
3. Lehrjahr: | 900,00 € |
4. Lehrjahr: | 950,00 € |
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de