Berufe A-Z - Fachpraktiker für Holzverarbeitung (m/w/d)
Die Ausbildung zum Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung ist eine Ausbildung für Menschen mit Behinderungen, geregelt gem: § 42 m HWO und orientiert sich an den Inhalten des Ausbildungsberufes Tischler/in.
Diese Ausbildung kann in Unternehmen der Holzbe- und –verarbeitung mit bestehender fachlicher und betrieblicher Eignung sowie rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Gleichermaßen kann diese Ausbildung auch in überbetrieblichen Einrichtungen je nach Ausschreibungen und Zuschlagserteilung durch die der Agentur für Arbeit absolviert werden.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Lehrstellen
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de