Berufe A-Z - Fahrzeuglackierer (m/w/d)
Ein topaktueller, kreativer High-Tech-Beruf. Der Fahrzeuglackierer schützt und veredelt Karosserien, vom Motorrad bis zum Truck. Unfallschäden werden beseitigt, Lackoberflächen gepflegt, Unterbodenschutz gespritzt. Kurz, der Beruf trägt wesentlich zur Werterhaltung bei. Ausgerüstet mit modernsten und umweltfreundlichen Lackieranlagen sorgt er nicht nur für den Mitarbeiterschutz, sondern gewährleistet auch TOP-Qualität. Fahrzeuglackierer verwandeln Serienmodelle in unverwechselbare Einzelstücke. Mit Kreativität und technischem Know-How werden Karosserieoberflächen nach allen Regeln der Lackkunst bearbeitet.
Der Fahrzeuglackierer ist darauf spezialisiert, Karosserien phantasievoll zu designen und Lack- oder Karosserieschäden zu beheben, beispielsweise durch Airbrush-Technik, durch Instandsetzung und Veredelung. Von der schlichten, dezenten Farbabstufung bei Limousinen über werbewirksam aufgemachte Firmenfahrzeuge bis hin zur Schriftgestaltung mit modernster Computertechnik. Die Devise lautet: Farbe bekennen in Punkto Ideen und fachmännischer Ausführung mit umweltverträglichen Farben und Lacken. Ob mit Pinsel, Lackierpistole oder modernster Lackieranlage. Interessante und kreative Tätigkeiten für individuelle Fähigkeiten und Neigungen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 770,00 € |
2. Lehrjahr: | 850,00 € |
3. Lehrjahr: | 1015,00 € |
Die Ausbildungsvergütung für diesen Beruf richtet sich nach den Vergütungsregelungen des vorherrschenden Gewerkes.
Weitere Informationen:
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Quelle: www.wasmitautos.com
Lehrstellen/Praktika
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Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
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