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Berufe A-Z - Gerüstbauer (m/w/d)

Gerüst hat Zukunft. Alle Wetter! Alles Fassade? Weit gefehlt! Gerüstbauer rüsten nicht nur Einfamilienhäuser für Malerarbeiten ein. Gerüste sind ebenso eine solide Basis beim Brückenbau, bei Arbeiten an Hochhäusern, Kirchen und allen möglichen Industriebauwerken jeder Form und Art. Da bewegt man sich immer einige Meter über dem Boden, oft genug auch in schwindelnden Höhen.

Die Anforderungen an ein Gerüst sind vielfältig. Ob im Hochbau oder in der industriellen Fertigung, z.B. Schiffbau, jede Einrüstung muss "maßgeschneidert" und vor allem sicher sein. Das verlangt vom Gerüstbauer mehr als nur eine sichere Hand und Augenmaß. Er muss die unterschiedlichen Gerüst-Systeme kennen und aufbauen können. Dazu kommt noch ein gewisses Maß an Theorie, um Pläne, bzw. Zeichnungen zu "lesen", um mit Angaben über Tragfähigkeit etwas anfangen zu können. Denn Gerüste dienen als Plattform für alle erdenklichen Arbeiten rund ums Gebäude und sollen größtmögliche Sicherheit gewährleisten. Die genaue Kenntnis von Sicherheitsvorschriften und deren Umsetzung sind unerlässlich. Das gilt ebenso für den Auf- und Abbau, den Transport und die Lagerung von Gerüstteilen aus Metall und Holz. Alle, die "wetterfest" und schwindelfrei sind und gern im Team arbeiten, haben mit der Qualifikation in diesem Beruf ein gutes Rüstzeug für die Zukunft.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.10.2023) :
1. Lehrjahr:1050,00 €
2. Lehrjahr:1245,00 €
3. Lehrjahr:1515,00 €

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Gerüstbauer (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Gerüstbauer (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de