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Berufe A-Z - Glas- und Porzellanmaler (m/w/d)

Eigenen Stil an den Tag legen ist cool und "in". Es gibt viele Möglichkeiten, sich von der Masse abzuheben. Eine davon ist die individuelle Einrichtung des Wohnbereichs. Dazu bieten sich Gegenstände aus Glas und Keramik an. Rein dekorativ oder auch zum täglichen Gebrauch, wie z.B. das bemalte Kaffee-Service, dessen Motiv schon zum Frühstück gute Laune verbreitet. Vasen und Teller etc. in bunter Vielfalt, mit abstrakten und gegenständlichen Motiven geben den Einfallsreichtum der Glas- und Porzellanmaler wieder. Zu deren kreativen Tätigkeiten gehören auch das Bemalen von Glas und Zusammensetzen farbiger Glasscheiben zu attraktiven Fenstern.

Malermäßig gut drauf sein genügt nicht - es müssen ebenso verschiedene Arbeitstechniken angewendet werden können: Hinterglasmalerei, Siebdruckverfahren, Aufschmelzen und Einbrennen - je nach Beschaffenheit der Werkstücke.
Ein Beruf, der so individuell ist wie die Erzeugnisse, die in selbständiger Arbeit hergestellt werden - ein Beruf, der viele Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung eröffnet.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.01.2024) :
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
Zukünftiger Tarif (ab 01.01.2025) :
1. Lehrjahr:682,00 €
2. Lehrjahr:805,00 €
3. Lehrjahr:921,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Glas- und Porzellanmaler (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Glas- und Porzellanmaler (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de