Berufe A-Z - Goldschmied (m/w/d)
Es gibt kaum jemanden, der nicht in den Bann edler Schmuckstücke mit ihrem faszinierenden Glanz gezogen wird. Schmuck wird getragen, um Stil zu zeigen, Individualität zum Ausdruck zu bringen, bewundernde Blicke einzuheimsen und aus vielen anderen Gründen.
In diesem Beruf kann man von Selbstverwirklichung sprechen. Im wahrsten Sinne des Wortes werden brillante Ideen in die Tat umgesetzt, mit Fingerspitzengefühl - vom Entwurf bis zur Fertigung - mit den Grundlagen der Metallbearbeitung, den Kenntnissen über Werkstoffe und zeichnerischem Talent.
Jedes Schmuckstück ist Ausdruck von eigener Persönlichkeit, Kreativität und handwerklicher Kunstfertigkeit. So wird etwas Wertbeständiges aus Edelmetall und Edelsteinen geschaffen, das viele modische Trends übersteht. Ferner werden Werte durch das Restaurieren, Umarbeiten und Pflegen von Schmuckstücken und sakralen Gegenständen erhalten.
Mit Begabung und Können kann man sich selbständig und sogar einen "Namen" machen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
4. Lehrjahr: | 955,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de