Berufe A-Z - Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (m/w/d)
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 840,00 € |
2. Lehrjahr: | 870,00 € |
3. Lehrjahr: | 940,00 € |
4. Lehrjahr: | 985,00 € |
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Weitere Informationen:
→ Berufsschule
→ Überbetriebliche Lehrunterweisung
→ Gesellenprüfungsausschuss
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Lehrstellen
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de