Berufe A-Z - Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)
Der Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement wurde im Dezember 2013 in Kraft gesetzt und umfasst die bisherigen Ausbildungsinhalte der Berufsbilder Bürokaufmann/ -frau und Kaufmann/ -frau für Bürokommunikation.
Das künftige Berufsprofil deckt sowohl kaufmännische als auch bürowirtschaftliche Grundqualifikationen ab, die in sämtlichen Büro- und Geschäftsprozessen von Relevanz sind. Innerhalb dieser Berufsausbildung sind zwei von zehn möglichen Wahlqualifikationen vertiefend auszuwählen. Die Wahlqualifikationen sind mit einer Dauer von jeweils fünf Monaten in folgenden Bereichen möglich: Auftragssteuerung und -koordination; kaufmännische Steuerung und Kontrolle; kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen; Einkauf und Logistik; Marketing und Vertrieb; Personalwirtschaft; Assistenz und Sekretariat; Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement; Verwaltung und Recht sowie öffentliche Finanzwirtschaft.
Als Kaufmann/ -frau für Büromanagement ist man für die Organisation des umfassende Büroalltages zuständig. Hierzu können je nach Ausrichtung des Ausbildungsunternehmens die Erledigung des Schriftverkehrs, die Terminplanungen, die Rechnungslegung und –bearbeitung sowie die Organisation und Betreuung von Geschäftsreisen und –veranstaltungen zählen. Aber auch der gesamte Bereich Finanzen mit der Buchhaltung und der Personalrechnung sowie das Beschaffungswesen sind Inhalt der Ausbildung und des späteren Arbeitsalltages. All diese anstehenden Aufgaben sind vorrangig mit hochmoderner Technik und entsprechenden Programmen zu bewältigen. Die fachgerechte Anwendung dieser speziellen Programme und Anwendungen ist Gegenstand der fachpraktischen Ausbildung.
Im späteren Berufsleben kann man in den unterschiedlichsten Bereichen tätig sein: vom kleinen mittelständischen Betrieb bis hin zum großen Unternehmen, aber auch in der öffentlichen Verwaltung, bei Verbänden und Organisationen, in Bildungseinrichtungen oder in Krankenhäusern.
Die Abschlussprüfung wird künftig in zwei Teilen als "gestreckte Abschlussprüfung" erfolgen. Die bisherige Zwischenprüfung wird durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt. Diese erfolgt vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres und umfasst inhaltlich die ersten fünfzehn Monate. In Teil 2 der Abschlussprüfung wird insbesondere den Wahlqualifikationen Rechnung getragen indem vom Auszubildenden ein selbst erarbeiteter Vortrag als Ausgangspunkt für ein Fachgespräch genutzt wird und damit den besonderen Praxisbezug in der Prüfung sicherstellen soll.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1100,00 € |
3. Lehrjahr: | 1350,00 € |
1. Lehrjahr: | 1122,00 € |
2. Lehrjahr: | 1247,00 € |
3. Lehrjahr: | 1507,00 € |
Die Ausbildungsvergütung für diesen Beruf ist branchenspezifisch an die Vergütung der gewerblichen Lehrlinge angelehnt. Im Tarifvertrag des Bauhauptgewerbes ist die Ausbildungsvergütung für kaufmännische Auszubildende dieser Branche speziell geregelt.
Weitere Informationen:
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
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