Berufe A-Z - Keramiker (m/w/d)
Beim Töpfern heißt es zupacken, kneten und in die vollen gehen - mit Leib und Seele. Kreativ wie auch körperlich. Schöpferische Kraft geht durch die Hände direkt in den Werkstoff Ton. Aus einer unförmigen Masse entstehen die schönsten Gegenstände. Zum Gebrauch oder zur Dekoration: Vasen, Schalen, Tassen, Teller, Krüge, Ofenkacheln, Gartenkeramik, Reliefs, Wandverkleidung und alles, was an persönlichen Ideen entwickelt oder nach Kundenwunsch kunstvoll gefertigt wird.
Es dauert eine Weile, bis man den Dreh an der Drehscheibe raus hat, die Kunstgriffe und -kniffe beherrscht. Um so mehr erfüllt es dann mit Freude, seine Werke -vielleicht sogar nach eigenem Design geformt- vorzustellen. Auch bei den weiteren Arbeitsgängen sind geschickte, sensible Hände erforderlich. Etwa beim Glasieren oder bei der Keramikmalerei. Hier wird mit Phantasie und Farbe originell gestaltet. Durch das Brennen werden Gegenstände aus Keramik beständig gegen Witterungseinflüsse und verlieren nichts von ihrem Gebrauchsnutzen. In der modernen Technik dient gebrannte Keramik häufig als hochbelastbarer Werkstoff.
In diesem Beruf kann also jeder seine eigene Persönlichkeit entfalten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de