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Berufe A-Z - Klempner (m/w/d)

Modernes Bauen schließt die vielseitige Tätigkeit des Klempners ein. Wer mit offenen Augen durch Städte geht, kennt die mit Kupferblechen gedeckten Dächer und deren "glänzenden" optischen Effekte. Sie sind z.B. bei Kirchen oder anderen Bauwerken zu sehen. Diese "Glanzpunkte" im Städtebild müssen natürlich auch dicht sein. Dafür und für die fachgerechte Montage sorgt der Klempner. Bei Wind und Wetter.

Zugeschnitten werden die Bleche allerdings meistens in der Werkstatt. Hier werden auch die Vorbereitungen für die Montage am Bau getroffen. Bleche werden gebogen, gefalzt, geformt. Arbeitserleichterung bringt dabei der Einsatz entsprechender Maschinen. Es gibt auch vorgefertigte Teile, aber im Vordergrund steht die handwerkliche Einzelfertigung, die bei der Restaurierung wie am Neubau Maßarbeit gewährleistet. Ganz gleich, ob z. B. Dachabdeckungen, Dachrinnen oder Regenfallrohre anzubringen sind. Klar , dass man über Metalle, Kunststoffe und deren jeweiligen Verwendungszweck genau im Bilde sein muß. Ebenso über die entsprechenden Verbindungstechniken wie das Schweißen, Nieten, Kleben.
Worauf's in diesem Beruf noch ankommt: Spaß an der Arbeit auf Baustellen, Schwindelfreiheit in luftigen Höhen, Lust auf Teamwork, Aufgeschlossenheit gegenüber Umweltschutzmaßnahmen.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.01.2024) :
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
4. Lehrjahr:909,00 €
Zukünftiger Tarif (ab 01.01.2025) :
1. Lehrjahr:682,00 €
2. Lehrjahr:805,00 €
3. Lehrjahr:921,00 €
4. Lehrjahr:955,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Klempner (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Klempner (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de