Berufe A-Z - Maßschneider (m/w/d)
Maßschneider brauchen ein offenes Ohr für die Wünsche der Kunden und einen sicheren Blick für das, was am besten zu Figur und Gesicht passt.
Es gibt Kunden, die wollen einfach keine Kleidung von der "Stange". Sie haben eigene Vorstellungen, bevorzugen ganz bestimmte Stoffe und Muster, legen Wert auf Individualität und Maßarbeit oder benötigen etwas "zum Anziehen" für einen besonderen Anlass.
Maßschneider zeigen Geschick bei der Wahl des Stoffes, für passendes Design, für den richtigen Schnitt. Sie kennen die aktuelle Mode, brandneue Looks und fertigen nach genauen Entwürfen Kleidungsstücke für jeden Anlass. In diesem Beruf hat Kreativität einen großen Freiraum, der durch handwerkliches Können voll genutzt werden kann. Dazu ist das Zeichnen von Schnittmustern, exaktes Maßnehmen, Zuschneiden, Nähen und das Bedienen moderner Spezialmaschinen erforderlich. Natürlich muss man auch geschickt mit Nadel und Faden umgehen können.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de