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Berufe A-Z - Maßschuhmacher (m/w/d)

Wenn die Zeit für Schuhe "abgelaufen" scheint, steht entweder eine neue Mode an oder den Schuhen sind Strapazen vom meilenweiten Gehen anzusehen. In jedem Fall ist der Maßschuhmacher die richtige Adresse, damit Schuhwerk "auf dem Laufenden" bleibt.

Er ist die richtige Anlaufstelle, wenn Kunden Neuanfertigungen nach Maß wünschen. Dabei zeigt der Maßschuhmacher Kreativität und umfangreiches Können, das nicht in fünf Minuten erlernbar ist. Weitreichende Materialkenntnisse gehören ebenso dazu wie der Aufbau eines fußgerechten Schuhs. Zudem führt der Maßschuhmacher Änderungen aus, arbeitet z.B. Fußstützen oder Verstärkungen ein, damit Schuhe auf Schritt und Tritt bequem sitzen. Er bringt Schuhe durch neue Absätze, Sohlen oder Färben auf Vordermann. Er kennt die aktuellen Farben und Mode-Trends. Bei vielen Aufgaben erleichtern moderne Maschinen die Arbeit.

Der Maßschuhmacher braucht bei der Materialauswahl und bei der Ausführung seiner selbständigen und abwechslungsreichen Arbeiten eine sichere Hand. Geht er dazu auf seine Kunden ein und weiß, wo der Schuh drückt, kann er sich durch freundliche Beratung und sachkundige Empfehlung einen zufriedenen Kundenkreis aufbauen.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.01.2024) :
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
Zukünftiger Tarif (ab 01.01.2025) :
1. Lehrjahr:682,00 €
2. Lehrjahr:805,00 €
3. Lehrjahr:921,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Maßschuhmacher (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Maßschuhmacher (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de