Berufe A-Z - Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik (m/w/d)
Wer "reifliche" Überlegungen anstellt, wird schnell feststellen, dass dieser Beruf vielerlei Hinsicht immer aktuell ist. Durch seine Tätigkeit trägt der Vulkaniseur sowohl zur Betriebs- und Verkehrssicherheit von Fahrzeugen als auch zum Umweltschutz bei. Moderne Technik ermöglicht es, Reifen so perfekt zu reparieren oder zu erneuern, dass sie wieder sicher eingesetzt werden können. Der Effekt: Rohstoffeinsparungen, weniger Umweltbelastung durch Altreifen. Auch bei der Arbeit selbst wird auf Umweltschutz und sparsamen Energieeinsatz geachtet.
So zeitgemäß wie diese Gesichtspunkte, sind auch die Aufgaben selbst. Sie werden mit Verantwortungsbewusstsein und einer Vielzahl von speziellen Werkzeugen und Maschinen gemeistert. Beim Erneuern von Laufflächen, Reparieren von Reifen, Nachschneiden von Profilen, Spureinstellen, Auswuchten und Montieren von Reifen.
Alle Arbeitsgänge bis hin zur Endkontrolle verlangen ein hohes Maß an Sorgfalt. Millionen Autofahrer vertrauen der Arbeit des Vulkaniseurs.
Im Bereich der Fördertechnik fertigt und repariert der Vulkaniseur z.B. Transportbänder für Förderanlagen und Gummiwalzen für Kalender. Die vielfältigen Tätigkeiten erfordern gute Einfälle und technisches Verständnis.
Verantwortungsvolle Aufgaben, menschlicher Kontakt, moderne Technik eröffnen prima Chancen, um sich in diesem Beruf zu profilieren.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Lehrstellen
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de