Berufe A-Z - Metallbauer (m/w/d)
Von der Vielseitigkeit dieses Berufes haben die Wenigsten eine Vorstellung. Obwohl die Erzeugnisse für viele Wirtschaftsbereiche von großer Bedeutung sind: Der Baubereich bedient sich stabiler Stahlkonstruktionen oder maßgeschneiderter Wintergärten, Türen, Toren, Fenstern und Fassaden aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium, Elementen der modernen Architektur.
Sonderanfertigungen von Aufbauten und Rahmen für Spezialfahrzeuge sind Teil der interessanten Aufgaben im Fahrzeugbau.
Wo schwere Brocken transportiert oder bewegt werden, kommen Produkte der Anlagen- und Fördertechnik gewichtige Bedeutung zu, beispielsweise den Kränen, die tonnenschwere Lasten heben oder den Lastenaufzügen in jedem Format.
Künstlerischen und gestalterischen Anspruch erheben die kreativ geschmiedeten Teile aus Eisen, Bronze und Kupfer, die als dekorative Elemente eingesetzt werden. Für Land- und Forstwirtschaft werden umweltfreundlich funktionierende Geräte hergestellt, die auch in diesem Wirtschaftsbereich fortschrittliches Arbeiten ermöglichen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 750,00 € |
2. Lehrjahr: | 850,00 € |
3. Lehrjahr: | 950,00 € |
4. Lehrjahr: | 1000,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de