Berufe A-Z - Orthopädieschuhmacher (m/w/d)
Wenn jetzt manche oder mancher denkt: "Es gibt gar nicht so viele Gehbehinderte", dann liegt das an der guten Arbeit der Orthopädieschuhmacher. Ihre Leistungen sollen verständlicherweise optisch ja gar nicht auffallen. Mit viel handwerklichem Geschick kann dieses Ansinnen der Patienten bzw. Kunden gelingen. Dabei kommt es auf den Grad der Behinderung an. In einiger Zusammenarbeit mit Fachärzten werden die orthopädischen Hilfsmittel - meistens aus Leder und Kunststoff - gefertigt: Einlagen, Innenschuhe, Bandagen, Beinverlängerungsprothesen nach Gipsabdruck und exaktem Messen - um nur einige Beispiele zu nennen.
Weitere Aufgaben sind die Anfertigung von orthopädischen Schuhen, Aufarbeiten von Konfektionsschuhen nach orthopädischen Gesichtspunkten; Fußpflege; Laufanalysen. Ein volles Programm, das nur erfüllt werden kann, wenn anatomische Kenntnisse handwerklichen Fertigkeiten auf einen Nenner gebracht werden. Die Vorteile für Kunden; Bei Behinderung wird geholfen und die orthopädischen Hilfsmittel können sogar in Schuhe "gekleidet" werden, die aktueller Mode entsprechen. Wer anderen Menschen helfen will, steht mit den vielseitigen Aufgaben "auf gutem Fuß".
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
4. Lehrjahr: | 955,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de