Berufe A-Z - Orthopädietechnik-Mechaniker (m/w/d)
Der Mensch ist das Maß der Dinge.
Diese Aussage trifft den Kern des Berufes Orthopädiemechaniker und Bandagisten. Denn er fertigt künstliche Arme, Beine und Gelenke. Seine Arbeit hilft behinderten Menschen, in der Gesellschaft integriert zu bleiben - im Alltag zurechtzukommen.
Der direkte Kontakt zum Behinderten bzw. Rehabilitanden z. B. beim Maßnehmen, schärft die Sinne für die übernommene Verantwortung. Interessant ist auch die Zusammenarbeit mit Ärzte- und Rehabilitationsteams. Dadurch wird die gewissenhafte und präzise Herstellung von Prothesen und weiteren orthopädischen Hilfsmitteln ergänzt. Diese werden individuell aus Holz, Leder, Metall oder Kunststoff gefertigt.
Natürlich wird dabei die handwerkliche Fertigkeit gefordert. Aktuelle Technik unterstützt bei der Ausführung der Arbeiten. Durch neue Technologien werden aber auch die Funktionen einiger orthopädischer Hilfsmittel verfeinert. Es gibt zum Beispiel elektronisch gesteuerte Prothesen, weshalb Orthopädiemechaniker sich auch auf den Gebieten der Elektronik, Pneumatik und Hydraulik auskennen müssen.
Wer menschlich denkt, wer daran mitarbeiten will, Behinderten das Leben lebenswerter zu gestalten und wer Einfühlungsvermögen für die Wünsche der Patienten besitzt, der wird in diesem Beruf Erfüllung finden.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Lehrstellen
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de