Berufe A-Z - Parkettleger (m/w/d)
"Eine kesse Sohle auf's Parkett legen" kann fast jeder. Aber einen Parkettboden mit all seinen Raffinessen zu verlegen, ist schon eine Spezialität. Parkettboden ist von Tanzflächen her bekannt, von Sporthallen, Theater- und Konzertsälen. Im Wohnungsbau sind seine gestalterische Vielfalt und natürliche Ausstrahlung begehrt. Verschiedene Holzarten und Verlegemuster ergeben ungeahnte Möglichkeiten, in Räumen individuelle Atmosphäre und persönlichen Stil zu betonen. Ob mit Stab- oder Mosaikparkett, Fertigparkettelementen oder Tafelparkett.
Aufwendig ist die Restaurierung von Schmuck- und Intarsienböden in Schlössern oder anderen historischen Bauwerken. Hier wird besonderer Wert auf großes handwerkliches Können, Einfühlungsvermögen beim Holzerkennen und bei der Holzauswahl gelegt, damit sich die restaurierten Teile harmonisch in den historischen Boden einfügen. Zu den Aufgaben gehört auch die Konstruktion von Unterböden sowie das Schleifen und Versiegeln mit modernen Techniken. Dadurch erhält das Parkett eine Oberfläche von hoher Qualität. Für Abwechslung und Vielfalt in diesem Beruf sorgt auch das Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen.
Ergänzt werden die technischen Kenntnisse und handwerklichen Fertigkeiten durch kompetente Kundenberatung - in gestalterischen und fachlichen Fragen. Wer das alles intus hat, kann sich "bodenmäßig" gut weiterentwickeln.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 820,00 € |
2. Lehrjahr: | 870,00 € |
3. Lehrjahr: | 940,00 € |
1. Lehrjahr: | 880,00 € |
2. Lehrjahr: | 930,00 € |
3. Lehrjahr: | 1000,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de