Berufe A-Z - Präzisionswerkzeugmechaniker (m/w/d)
Präzision. Wie der Beruf schon sagt, ist hier Genauigkeit und Sorgfalt gefragt. Präzisionswerkzeugmechaniker:innen der Fachrichtung Schneidwerkzeuge fertigen Messer, Klingen und Scheren jeder Art – also Werkzeuge, die mit der Hand benutzt werden, wie beispielsweise von Fleischern, Köchen oder Friseuren. Durch handwerkliches Geschick und Fingerspitzengefühl erlernen Präzisionswerkzeugmechaniker:innen in ihrer dreieinhalbjährigen Ausbildung wie Schneideinstrumente geschliffen, poliert und geschmiedet werden. In diesem Beruf ist Genauigkeit essentiell, denn Fehler beim Schleifen können kaum mehr korrigiert werden.
In der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge fertigt ein Präzisionswerkzeugmechaniker:innen Sägeblätter oder scharfe Bohrer für industrielle Maschinen an, aber auch Werkzeuge für die zerspanende Bearbeitung von Metall, Holz oder Kunststoff. Außerdem erstellen sie Programme und technische Unterlagen zum steuern von Werkzeugmaschinen. Eine weitere Aufgabe besteht darin die Werkzeuge auf Schäden und Verschleiß zu analysieren und anschließend durch Schleifen und Polieren die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
4. Lehrjahr: | 955,00 € |
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Lehrstellen
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de