Berufe A-Z - Silberschmied (m/w/d)
Auch Silber glänzt edel und wertvoll. Sich etwas auf dem silbernen Tablett servieren lassen, ist ja schon sprichwörtlich. Und es deutet in gewisser Weise an, dass aus diesem Werkstoff größere Gegenstände geschmiedet werden. Sakrale Geräte wie Kelche und Monstranzen. Oder, wie gesagt, Tabletts, Kannen, Teller usw. Doch sind solche Gegenstände selten massiv aus Silber. Kupfer und Messing sind weitere Werkstoffe, die in der Silberschmiede in Form gebracht und versilbert werden. Hammer, Amboß und Blechschere sind die gebräuchlichen Werkzeuge in einer Silberschmiede. Das hört sich zwar grob an, aber Feingefühl ist trotzdem nötig. Vor allem, wenn Werkstücke mit Edelsteinen besetzt werden.
In diesem Beruf kann Kreativität beim Entwerfen und in der Fertigung entfaltet werden. Auch Restaurierungs- und Reparaturarbeiten bringen interessante Aufgaben mit sich. Freude an der Tätigkeit kommt da nicht zu kurz.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
4. Lehrjahr: | 955,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de