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Berufe A-Z - Straßenbauer (m/w/d)

Hier eine Schneise schlagen, dort einen Fluss umleiten oder zubaggern und los kann es mit dem Straßenbau gehen - das war vielleicht einmal so. Heute wird anders geplant und mehr Rücksicht auf Mensch und Umwelt genommen. Höhere Anforderungen werden also gestellt. Das heißt aber nicht, dass damit der Straßenbau an Reiz verloren hätte. Im Gegenteil. Der Arbeitsplatz ist noch abwechslungsreicher geworden. Mit wachsendem Umweltbewußtsein steigt auch die Zahl der einzurichtenden Fußgänger- und Beruhigungszonen in den Städten. Es wird nicht einfach zubetoniert, sondern vielmehr mit Pflastersteinen und Platten geschmackvoll gestaltet. Es bietet sich häufig Gelegenheit, in selbständiger Arbeit zu zeigen, was man auf der "Pfanne" hat.

Selbstverständlich sind auch Durchblick im Umgang mit riesigen, modernen Straßenbaumaschinen und Kenntnisse der vielen Materialien sowie der begleitenden baulichen Maßnahmen nötig.
Der Beruf bietet viel Abwechslung durch ständig wechselnde Arbeitsstandorte, vielseitige Aufgaben und er ist sehr naturverbunden. Wem das gefällt, wird beim Straßenbau bestimmt nicht "auf der Strecke bleiben" - in jeder Hinsicht.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.05.2024) :
1. Lehrjahr:1080,00 €
2. Lehrjahr:1200,00 €
3. Lehrjahr:1450,00 €
Zukünftiger Tarif (ab 01.04.2026) :
1. Lehrjahr:1122,00 €
2. Lehrjahr:1351,00 €
3. Lehrjahr:1610,00 €

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

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Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Straßenbauer (m/w/d): 1

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Straßenbauer (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de