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Berufe A-Z - Technischer Modellbauer (m/w/d)

Bevor für ein Produkt die Fertigung anläuft, wird ein Modell hergestellt. In Originalgröße oder maßstabsgerecht verkleinert. Das können Flugzeuge sein, Schiffe, Autos oder ganze Wohnanlagen im Architekturbereich, Modelle von Bügeleisen, Armaturenbrettern und Autositzen, um deren Ergonomie zu testen. Das heißt: Die Produkte werden dem Menschen angepasst und nicht umgekehrt.

Doch es geht im technischen Modellbau nicht nur darum, kleine Vorbilder zu schaffen, sondern auch um Formen, aus denen komplizierte Teile, z.B. für Motoren und Maschinen gegossen werden. Jedes Detail wird mit viel handwerklichem Geschick nach Zeichnung gestaltet. Natürlich bedient man sich z.B. auch mit computergesteuerter Maschinen, um die heute verlangte Präzision liefern zu können.
Der Technische Modellbauer tüftelt dabei weitgehend selbständig. Jede neue Konstruktionszeichnung bedeutet eine neue Herausforderung an Phantasie, Können und Gewissenhaftigkeit. Er arbeitet mit Ingenieuren und Konstrukteuren zusammen. Das alles macht diesen Beruf so vielseitig und reizvoll.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.01.2024) :
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
4. Lehrjahr:909,00 €
Zukünftiger Tarif (ab 01.01.2025) :
1. Lehrjahr:682,00 €
2. Lehrjahr:805,00 €
3. Lehrjahr:921,00 €
4. Lehrjahr:955,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Technischer Modellbauer (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Technischer Modellbauer (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de