Berufe A-Z - Tiefbaufacharbeiter (m/w/d)
Dieser Ausbildungsberuf ist die erste Stufe einer dreijährigen Stufenausbildung und führt bereits nach zweijähriger Ausbildung zu einer Abschlussprüfung als Tiefbaufacharbeiter/in. Die Ausbildung erfolgt in den Schwerpunkten Rohrleitungsbauarbeiten, Straßenbauarbeiten, Kanalbauarbeiten, Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten und Gleisbauarbeiten.
Erfolgt danach eine einjährige Verlängerung der Ausbildung in einem der o. g. Schwerpunkte, kann der Auszubildende an einer Abschlussprüfung zum Brunnenbauer, Gleisbauer, Kanalbauer, Rohrleitungsbauer, Spezialtiefbauer oder Straßenbauer teilnehmen. Während der Ausbildung zum Tiefbaufacharbeiter, werden jeweils nach dem gewählten Schwerpunkt (s. o.), mit Maschinen durch Erdbewegungen Gräben ausgehoben und Straßendecken vorbereitet, Rohre verlegt, Pflasterarbeiten und Erdbohrungen durchgeführt sowie Gleisanlagen hergestellt
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1200,00 € |
1. Lehrjahr: | 1122,00 € |
2. Lehrjahr: | 1351,00 € |
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de