Grundlegendes zur Datenschutzgrundverordnung
Auf der sicheren Seite
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten der EU derselbe Datenschutzstandard besteht. Die DSGVO enthält Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, durch nationale Gesetze einige Bestimmungen zu aktualisieren. Deshalb gibt es zeitgleich auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz als Ergänzung und Konkretisierung der DSGVO.
Um für die Handwerksbetriebe die Umsetzung zu erleichtern, wurden über die Arbeitsgruppe Datenschutz im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die wichtigsten Aspekte des neuen Datenschutzrechts in einem Leitfaden anschaulich aufbereitet und zusammengefasst. In den Anlagen des Leitfadens finden Sie zu vielen Themen Muster, Checklisten und Beispielsfälle.
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• Anfragen können Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer auch an folgende E-Mail-Adresse richten: datenschutz@hwk-gera.de.
• Information zur Erhebung Ihrer persönlichen Daten finden sie hier » Informationspflicht laut DSGVO