Angebotsnummer 15730225-0
Inhalt
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I und Teil II im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
Teil I
- Ein Fahrzeug vom Kunden annehmen, dessen Anliegen aufnehmen und analysieren, das Fahrzeug überprüfen, den Kunden beraten, einen Kostenvoranschlag erstellen und erläutern, einen Werkstattauftrag erstellen und den Instandsetzungsweg vorgeben
- Fehler und Schäden an einem Fahrzeug mit seinen Fahrzeugsystemen diagnostizieren, beurteilen und beheben, Fahrzeugsysteme einstellen, abschließende Mess- und Prüfprotokolle erstellen, bewerten und erläutern, den Kundenauftrag auf Erweiterungen prüfen und diese mit abwickeln
- Die Qualitätskontrolle durchführen, eine Rechnung erstellen und dem Kunden erläutern sowie dem Kunden das Fahrzeug übergeben
- Fachgespräche führen
- Fehler und Schäden an einer Baugruppe diagnostizieren, eine Baugruppe instand setzen oder die eine Baugruppe umfassenden Systeme einstellen
Teil II
Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten
Leistungen eines Betriebs im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk erbringen, kontrollieren, übergeben und abrechnen
Einen Betrieb im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk führen und organisieren
Ziel
Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (Fachtheorie und -praxis)
Zielgruppe
Personen mit einer bestandenen Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk und Personen mit einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Information
Die Lehrinhalte der fachpraktischen Meisterausbildung werden in Vollzeit vermittelt (8 Wochen - verteilt über die gesamte Lehrgangsdauer von 1,5 Jahren). Unterrichtszeiten während der Vollzeitwochen: Montag bis Donnerstag 07:00-16:15 Uhr, Freitag 07:00-13:15 Uhr. Die Kursgebühr beinhaltet die Lehrgangsgebühr und die Materialkosten.
Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erlangen die Handlungskompetenz, um den Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk bestehen zu können.